Gefahr und Rechtsstaat

An einem Tag im Frühsommer 1924 sitzt eine Frau im Flur des Polizeipräsidiums Hannover und wartet auf einen Beamten, der ihr Auskunft geben kann über die Ermittlungen nach dem Verbleib ihres Sohnes Robert. Der Achtzehnjährige ist nach einem Jahrmarktbesuch nicht nach Hause zurückgekehrt und die Eltern haben ihn nach Tagen der Suche als vermisst gemeldet. Roberts Mutter sitzt also auf einer Holzbank vor der Amststube und wartet, als sie eine ältere Frau und einen jungen Mann den Flur entlangkommen sieht. Sie kennt die Jacke, die der junge Mann trägt, es ist die Jacke ihres Sohnes Robert. In heller Aufregung ruft sie nach einem Polizisten und macht ihn auf das seltsame Pärchen aufmerksam. Der Polizist befragt den jungen Mann daraufhin nach der Herkunft der Jacke, worauf dieser angibt, sie vom Untermieter der Frau, seiner Mutter, erhalten zu haben. Er habe sich noch gewundert, weil er in der Tasche der Jacke einen Personalausweis gefunden habe, der auf einen Robert Witzel ausgestellt gewesen sei.
Als der Polizist den Namen des Untermieters erfährt, ist er wie elektrisiert, denn der Mann sitzt seit einigen Tagen in Untersuchungshaft, weil er im Verdacht steht, etwas mit den Totenschädeln zu tun zu haben, die Kinder einige Wochen zuvor aus der Leine gefischt haben. Der Richter hat dem Leiter der Mordkommission bereits ein letztes Ultimatum gesetzt, ihm belastendes Material zu bringen, andernfalls müsse er den Gefangenen wieder frei lassen. Der kurze Moment im Flur des Polizeipräsidiums, der ungeheuerliche Zufall, der Frau Witzel und den Mann mit Roberts Jacke zur gleichen Zeit am gleichen Ort zusammenführt, liefert den dringend benötigten Hinweis, um den Gefangenen endgültig festzunehmen. Der Mann, der in der Untersuchungshaft auf sein Schicksal wartet, heißt Friedrich Haarmann, genannt Fritz.

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Bis heute ist nicht geklärt, wie viele junge Männer Haarmanns Opfer wurden. Angeklagt wurde er für 27 Morde, verurteilt für 24, Polizei und Prozessbeobachter hielten eine tatsächliche Opferzahl zwischen 30 und 40 allerdings für wahrscheinlicher. Haarmann selbst konnte darüber wegen seiner geringen Intelligenz keine verlässlichen Angaben machen. Der Fall des stadtbekannten Einfaltspinsels, der so viele junge Männer mitten unter den Menschen, im Herzen der dichtbesiedelten Altstadt in sexueller Raserei hingemordet hatte, traf die Weimarer Republik – ohnehin noch tief gezeichnet von Armut, Hungersnot und Hyperinflation, die der Erste Weltkrieg hinterlassen hatte – bis ins Mark. Das Interesse an dem Fall war riesig und Reporter aus aller Herren Länder kamen nach Hannover, um über den Prozess gegen Haarmann zu berichten. Das Todesurteil, das das Gericht schließlich sprach und das im April 1925 vollstreckt wurde, brachte für die Wunde, die Haarmann mit seinen Taten in die Menschen, die Stadt, die Gesellschaft gerissen hatte, jedoch keine Heilung. Bis heute ist die Figur des Fritz Haarmann Synonym für Behördenversagen und Gesellschaftsverrohung. Was den Mordfall aus heutiger Sicht besonders tragisch macht, ist der Umstand, dass sich Haarmanns Biografie wie die Chronik einer angekündigten Tragödie liest.

Bereits mit sechzehn wird er ersten Intelligenz- und Zurechnungsfähigkeitstests unterzogen, weil er während seiner Militärausbildung durch “geistige Störungen” auffällt. 1897, also über 20 Jahre vor seinem ersten (offiziellen) Mord, kommt er erstmals wegen Sittlichkeitsverbrechen gegen Kinder mit dem Gesetz in Konflikt und wird nach einem Gutachten, das ihm “angeborenen Schwachsinn” attestiert, als “gemeingefährlicher Geisteskranker” in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim eingewiesen. Kurz darauf gelingt ihm die Flucht und er hält sich danach rund zwei Jahre in der Schweiz auf. Die Heilanstalt meldet seine Flucht zwar an die Polizei, vermerkt in seiner Akte aber nur, er sei “ungeheilt entlassen”. Ende 1899 kehrt Haarmann nach Hannover zurück, wo er, als wäre nie etwas geschehen, erneut in den Militärdienst eingezogen wird. Es ist unklar, wie sich Haarmann so problemlos wieder als offizieller Bürger in Hannover melden konnte, ohne von der Polizei behelligt zu werden. Der zweite Militärdienst endet wie der erste: Ausgedehnte Lazarettaufenthalte mit eingehender Untersuchung der Geistestätigkeit. Dabei kommt ein “schwerer Intelligenzdefekt” zutage, der wahrscheinlich durch eine unbehandelte Hebephrenie (“Jugendirresein”) im Kindesalter hervorgerufen und mit einer “angeborenen Idiotie” verwechselt wurde. Haarmann wird daraufhin als dienstunbrauchbar und dauerhaft ganzinvalide aus dem Militär ausgeschlossen. Da man davon ausgeht, dass die Symptome sich auch durch den Militärdienst verschlechtert haben, hat er Anspruch auf eine Invalidenrente, die er von nun an monatlich erhält.

Haarmann hat vier Geschwister, mit denen er aber wegen des Erbes der Mutter, die während seiner Flucht gestorben ist, ständig im Streit liegt. Sein eigener Vater zeigt ihn 1903 an und fordert die Unterbringung seines Sohnes in einer Irrenanstalt. Wieder wird im Zuge der folgenden polizeilichen Untersuchung ein Gutachten erstellt, das ihm “moralische Minderwertigkeit” und geringe Intelligenz bescheinigt. Zwischen 1905 und 1912 gerät Haarmann wiederholt mit der Polizei aneinander; meist handelt es sich um Diebstähle, Betrugsfälle, Kellereinbrüche und Friedhofsplünderungen. In dieser Zeit sitzt er mehrfach in Haft und ist kaum mehr als einige Monate am Stück in Freiheit. Er gilt als unverbesserlicher Kleinkrimineller, wobei seine Geistesschwäche häufig zu mildernden Umständen und, trotz einschlägiger Vorstrafen, nur kurzen Strafen führt. Am Übergang zwischen 1911 und 1912 kommt es erneut zu einer Anklage wegen sexueller Übergriffe gegen Kinder, doch die Verurteilung scheitert an der Angst der Jungen auszusagen. Da zeitgleich mehrere Verfahren wegen unterschiedlicher Vergehen gegen ihn laufen, reicht es einem Richter Anfang 1913 schließlich und anstatt die Kleindelikte einzeln zu betrachten, fasst er Haarmanns kriminelles Potential als Ganzes zusammen. Er brummt ihm eine lange Haftstrafe von 5 Jahren auf, die Haarmann überwiegend im heute polnischen Rawitsch absitzt, einer Haftanstalt für Schwerverbrecher.

Nach seiner Entlassung 1918 tobt Haarmann sich zunächst auf dem Hannoveraner Schwarzmarkt aus, auf dem er Hehlerware verkauft. Diese wird ihm von jungen Herumtreibern geliefert, die sich damit einen Zufluchtsort in seiner kleinen Wohnung in der Celler Straße verdienen. Da Eigentumsdelikte in der damaligen Zeit ein großes Problem sind und die Polizei wegen Restriktionen aus dem Versailler Vertrag personell unterbesetzt, wird Haarmann vom Einbruchsdezernat unter Kommissar Müller als Spitzel angeheuert. Tatsächlich gelingen der Polizei dank seiner Hinweise einige größere Schläge gegen Diebesbanden und Schwarzhändler. Doch ruhiger wird es deshalb nicht um Haarmann. Immer wieder erstatten Nachbarn Anzeige gegen ihn, weil sie des Nachts verdächtige Hackgeräusche aus der Wohnung hören und Jungen oft kommen, aber nicht wieder gehen sehen. Immer wieder verkauft Haarmann auch in der Nachbarschaft Fleisch, über dessen Herkunft er allenfalls vage Angaben macht. Nachdem ein fünfzehnjähriger Junge verschwindet, der zuletzt mit Haarmann gesehen wurde, durchsucht die Polizei dessen Wohnung und erwischt ihn in sexueller Pose mit einem anderen Jugendlichen. Da Homosexualität damals noch strafbar ist, wird er angeklagt und zu neunmonatiger Haft verurteilt. Das Gericht gibt zwar erneut eine Untersuchung der Zurechnungsfähigkeit in Auftrag, doch beruht das folgende Gutachten einzig auf Haarmanns eigenen Aussagen, die wegen seiner geistigen Behinderung zum Großteil lückenhaft und falsch sind. Der begutachtende Gerichtsmediziner erhält keine Kenntnis der früheren Anstaltsaufenthalte und erklärt Haarmann für zurechnungsfähig. Später wird klar, dass Fritz Haarmann bereits in der Celler Straße einen bis zwei Morde begangen hat. Es vergehen vier Jahre ohne einen weiteren Mord (diese lange und unerklärliche Pause bis zum nächsten Mord ist einer der Gründe für die Zweifel an der offiziellen Opferzahl).

Die Spitzeltätigkeit und ein von ihm selbstgebastelter “Dienstausweis” ermöglichen Haarmann, am Bahnhof und am Café Kröpcke vollkommen unbehelligt junge Männer anzusprechen. Meist sind es Herumtreiber, Ausreißer oder Stricher, doch auch ganz normale Jungen, die lediglich ihren Anschlusszug verpasst haben, sind darunter. Unter dem Versprechen einer warmen Mahlzeit und eines Bettes für die Nacht folgen die meisten Jungen dem “Kriminaler” anstandslos in seine Wohnung, mittlerweile ein Ladengeschäft in der Neuen Straße, in dem zwei große, nur von durchscheinenden Gardinen verhängte Fenster zur engen Straße hinausgehen. Die erfahreneren unter den Burschen glauben, den Preis für die Nacht zu kennen, die unschuldigeren sind völlig ahnungslos. Es wiederholt sich das Bild aus der Celler Straße: diverse Anwohner beschweren sich reihenweise über die Vorgänge in Haarmanns Stube. Seine Vermieterin meldet ihn mehrfach der Polizei, weil er ständig lichtscheues Gesindel beherbergt. Bei einem folgenden Streit zwischen Haarmann und ihr schlägt er sie, doch eine Strafverfolgung unterbleibt, weil ein öffentliches Interesse nach Meinung der Polizei ausdrücklich nicht besteht. Auch ein in der Nachbarschaft ansässiger Zigarrenhändler und ein Klempner zeigen Haarmann immer wieder wegen verdächtiger Aktivitäten und verschwundener Jungen an. Weil Haarmann wegen seiner Tätigkeit für die Polizei mit den Dienstvorschriften vertraut ist, kann er jedoch Durchsuchungen abwenden oder Verdachtsmomente zerstreuen. Einmal etwa weist er Polizisten, die seine Kammer durchsuchen wollen, an der Tür ab, weil es bereits nach 22 Uhr ist und Beamte zu dieser Uhrzeit Haussuchungen nicht ohne Gefahr im Verzug durchführen dürfen.

1922 wird wegen der Invalidenrente, die Haarmann immer noch bezieht, abermals ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt, er habe einen schweren Intelligenzdefekt, vermutlich aufgrund Hebephrenie; dieser äußere sich in einem kindlichen Wesen, in Hilflosigkeit, Urteilslosigkeit und leichter Beeinflussbarkeit. Der Arzt vermerkt eine deutliche Verschlimmerung, erkennt auf 80%ige Erwerbsminderung und notiert seine Verwunderung darüber, dass Haarmann noch nicht entmündigt ist. Im März 1923 schreibt das Versorgungsamt an Haarmanns Bruder und regt die Entmündigung an, um Haarmann vor “weiteren Konflikten mit dem Strafgesetzbuch, in die er wegen seiner Schwachsinnigkeit leicht gerät, zu bewahren”, doch es ist zu spät. Vier Wochen zuvor hat Haarman wieder gemordet, einen sechzehnjährigen Jungen aus Berlin. Ab dieser Tat ist Haarmann wie entfesselt. In den folgenden sechzehn Monaten ermordet er nachweislich 23 junge Menschen, vier davon in der Neuen Straße, den Rest in seiner folgenden und letzten Wohnstatt in der Roten Reihe, einer kleinen Kammer unterm Dach mit Blick auf die ehemalige Synagoge. Oft liegen nur wenige Tage zwischen zwei Morden, Haarmanns Impulskontrolle ist völlig ausgesetzt. Die Entmündigung verläuft auch wegen der Entfremdung der Geschwister im Sande und weder Polizei noch Versorgungsamt haken nach. Die Letzte, die ihn mehrfach bei der Polizei anzeigt, ist seine Nachbarin in der Roten Reihe, Frau Linderer, von deren Wohnung seine Kammer nur durch eine dünne Tapetenwand getrennt ist.

Fast drei Jahrzehnte lang, von 1896 bis 1924, haben Ärzte, Militär, Behörden, Nachbarn immer wieder auf diesen Mann gedeutet und auf seine Gefährlichkeit für die Gesellschaft hingewiesen. Von der ersten Anklage als Siebzehnjähriger bis zur finalen Verhaftung legte jedes Puzzleteil Haarmanns impulsgetriebenes, kindlich-egoistisches Naturell offen, das sich stets nahm, was es wollte, und dabei auch vor körperlicher Gewalt nicht zurückschreckte. Und doch war niemand in der Lage, seine ungeheuerlichen Taten zu verhindern.

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An dieser Stelle sollte eigentlich eine elegante Überleitung zu Anis Amri stehen, dem Attentäter von Berlin, weil ich glaubte, es sei nötig, beide Fälle miteinander zu verknüpfen. Schließlich hatte auch Amri eine lange kriminelle Vorgeschichte, war den Behörden gut bekannt und fiel letzten Endes doch durch das Netz, um seine schreckliche Tat zu begehen. Doch nun merke ich, dass das nicht nötig ist.
Denn in diesem Text geht es nicht um konkrete Fälle, sondern um ein Beispiel für die Verbrechen von Männern, die den Behörden lange bekannt waren. So lange, dass man nach dem Bekanntwerden der Fakten das unterträgliche Gefühl hat, die grausamen Taten seien zu verhindern gewesen. Menschen hätten gerettet werden können. Es geht um das Gefühl, nicht ausreichend vom Staat geschützt zu werden vor Männern, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Es geht um Wut und Frustration, um die Anklage an die Polizei, nicht alles zu tun, was notwendig ist. Unfähig zu sein. Es geht um das toxische Gefühl, man müsse doch etwas gegen solche gefährlichen Individuen tun können, man müsse!, und darum, dass dieses vage “etwas” ein hervorragendes Gefäß ist für Populisten und Law-&-Order-Typen, die es füllen mit der einfachen Zusage, mit ihnen gäbe es keine Gefahren mehr.

Denn der Punkt ist: in einem Rechtsstaat gibt es keine 100%ige Sicherheit vor Gefahren.
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem auch Strafverfolgungsbehörden dem Gesetz unterliegen, also nicht uneingeschränkte Einsatzgewalt haben. Das ist sinnvoll, weil es unschuldige Bürger vor Beamtenwillkür und Polizeigewalt schützt.

Nehmen wir die Strafprozessordnung von 1879, aus der der Paragraph 104 stammt, der Fritz Haarmann zur Abwendung der nächtlichen Durchsuchung verhalf. Sie wurde formuliert, um für die sehr unterschiedlichen Polizeiapparate des Deutschen Reichs ein einheitliches System zu schaffen und so die polizeiliche Arbeit effizienter zu machen. Zuvor gab es “die” Polizei gar nicht, sondern Provinzen, Königreiche und Herzogtümer des Reichs hatten Wachmannschaften, Gendarmerien und kommunale Polizeiposten, die nach ihren jeweiligen Richtlinien handelten. Die Polizeioffiziere wurden damals überwiegend aus der Armee rekrutiert, ihr Selbstverständnis war entsprechend harsch. Sie verstanden den Polizeiapparat nicht als Beschützer des Volkes, sondern als übergeordnete Autorität, vor der jedermann zu kuschen hatte. Die Bevölkerung beschwerte sich zunehmend über gewalttätige Gendarmen und Polizisten, die Staatsgewalt erzeugte beinahe mehr Unruhe als mögliche Straftäter. Die Strafprozessordnung dämmte diesen Machtmissbrauch deutlich ein.

Es liegt in der Natur der Sache, dass in jedem rechtststaatlichen Einerseits auch ein Andererseits steckt, denn Rechtsstaat ist ein Balanceakt zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der Gruppe. Obwohl sich beides nicht zwingend ausschließt, ist es auch nicht vollständig deckungsgleich. An den Rändern der Schnittmenge bleibt ein Dickicht, in dem Gesetze, die die Freiheit schützen, Verbrechern zur Flucht verhelfen, und solche, die der Verbrecherjagd dienen, die Freiheit des Einzelnen empfindlich einschränken. Hier liegen Themen wie Überwachung, Fussfesseln und Spitzeltätigkeiten.

Man hat einen Gefährder und kann ihn entweder sofort aus dem Verkehr ziehen oder seine Kontakte ausnutzen, um an noch größere Gefährder heranzukommen. Was macht man? Kameraüberwachung verhindert keine Verbrechen, kann (!) aber einen Beitrag leisten, um Verbrechen schnell aufzuklären. Was macht man? Menschen auf Verdacht zu inhaftieren, mag in einem von x Fällen den richtigen treffen, verletzt in allen anderen aber den Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” auf das Gröbste. Was macht man?

Dieses Dickicht lässt sich nicht entwirren, es wird bis zum Ende allen Seins die Pflicht und das Recht der Menschen sein, die Grenze zwischen dem Einerseits und dem Andererseits immer wieder zu prüfen und gegebenenfalls neu zu verhandeln. Verhandeln müssen wir sie, denn sie für unverrückbar zu halten, hieße zu glauben, dass die Werte, die sie markiert, immer und unter allen Um- und Zuständen die richtige Antwort sind. Diese Absolutheit unterstellt menschlicher Einschätzung, über Raum, Zeit und Umwelt hinweg fehlerfrei zu sein, was sie nicht ist. Wir brauchen eine Debatte darüber, wie wir mit Gefahren umgehen, real existierenden, konkreten, abschätzbaren Gefahren. Bei der die Linken nicht reflexartig nach Freiheit und die Rechten nicht nach Sicherheit schreien, die Liberalen nicht nur aus der Sicht des zu Unrecht verdächtigten, unbescholtenen Individuums diskutieren und die Konservativen nicht nur aus der Sicht eines starken, demokratischen Staates. Für beide Seiten gibt es mögliche Szenarien, in denen ein Gesetz zum einzig richtigen oder zur Katastrophe wird. Einerseits, andererseits. Bedenken müssen wir bei möglichen Neuverhandlungen auch zukünftige Regierungen, die vielleicht nicht aus Mitteparteien bestehen, sondern AfD oder Front National heißen. Wozu würden sie die Gesetze verwenden? Dazu, Opposition zu unterdrücken? Regierungskritiker mundtot zu machen?

Wir dürfen nicht aufhören, über Werte nachzudenken und darüber zu reden, unter welchen Umständen diesem oder jenem der Vorzug zu geben oder ein ganz neuer zu formulieren ist. Möglichst ohne vorgefasste Meinungen, denn ein “Was früher gut und richtig war, ist auch heute gut und richtig” ist nicht fortschrittlich, sondern lernresistent. Und lernen müssen wir. Die Welt ändert sich derzeit zu schnell als dass wir es uns leisten könnten, das Lernen auf später zu verschieben.

(Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 102-00824 (Haarmann steht in der Mitte) / CC-BY-SA 3.0)

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6 Kommentare

  1. Das Problem ist, dass das Prinzip des Rechtsstaates auch die Täter solange schützt, bis sie schuldig im Sinne der Anlage geworden sind.
    Also warten, bis was passiert. Das beruhigt leider inzwischen niemanden mehr.
    Das mitleidige Getue der Grünlinksfraktion ist wie eine Ohrfeige für alle Opfer und potentiellen Opfer.

    • Ja und nein. Auch mir geht dieses Beharren auf Täterrechte oft zu weit, etwa wenn ein mit einer Axt bewaffneter Täter, der soeben in einem Zug ein Blutbad angerichtet hat, Beamte angreift und daraufhin erschossen wird.
      Aber indem Sie Opfer und “potentielle Opfer” zusammenfassen, überschreiten Sie meiner Meinung nach die Grenze zum Populismus. Wer ist ein potentielles Opfer? Doch wohl alle Menschen. Jeder kann zum Opfer eines wahnsinnigen Islamisten werden, weil der Islamismus sich eben nicht auf eine bestimmte Menschengruppe fixiert, sondern alle meint. Touristen sind schon Opfer geworden, Andersgläubige, Atheisten, Juden, Männer und Frauen. Und damit ist jeder ein potentielles Opfer. Es ist aus meiner Sicht absolut unredlich, so zu argumentieren, weil das Ängste schürt, wo keine sein müssen. Sie sind wahrscheinlich nicht unmittelbar durch Islamismus bedroht und ich bin es auch nicht.

      Wir reden bei Gefährdern allzu oft nur von Islamisten, aber was ist mit gewaltbereiten Fussballfans? Mit bewaffneten Neonazis? Mit ganz normalen Ehemännern gleich welcher Ethnie, die ihre Frauen und Kinder prügeln, und zwar wieder und wieder? Oder Alkoholikern, die im Suff gewalttätig werden? Sie alle sind eine Gefahr für die Gesellschaft, für die öffentliche Ordnung. Sollen sie alle in Präentivhaft, ja?

      Wir alle müssen uns von dem Tunnelblick auf den Islamismus lösen, der uns daran hindert, Lösungen zu erarbeiten.

      • Ich verstehe ihre Argumentation. Meine Wahrnehmung bezüglich der Situation heute ist aber, dass sich die Ängste wegen religiöser Fundamentalisten und illegaler Einwanderer zuspitzt und nicht wegen anderer Gewalttaten mit denen eine Gesellschaft immer zu rechnen hat.
        Die Methode Kopf in den Sand, weitermachen wie bisher, treibt die Menschen in den Extremismus.
        Die einfachen Lösungen werden bevorzugt und die Rattenfänger haben leichtes Spiel.
        Die stabile Mitte wird sich leider weiter spalten, wenn nicht endlich geltende Gesetze rigoros angewendet werden.
        Das Lavieren der Links-grün Fraktion ist im Augenblick eher schädlich, den nützlich.
        Sorry.

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